Grundsätze
1. Ein, die gesamte Donau umfassender, “nachhaltiger Transportplan“
- Geplante Vorhaben sollten eine ausgewogene Balance zwischen ökologischen, sozio-ökonomischen und Schifffahrtsbedürfnissen schaffen.
- Ein ganzheitlicher Ansatz als Basis spezifischer lokaler Projekte ist einzusetzen, bevor lokale Planungen starten.
- Die internationale Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist das strategische Werkzeug, mit dem solch ein ganzheitlicher Plan erreicht werden kann.
2. Verknüpfung der TEN-T Rahmenbedingungen und der EU Wasserahmenrichtlinie.
- Die Einhaltung der Wasserrahmenrichtline ist Grundvorraussetzung für einen nachhaltigen Transportplan und für eine echte Win-Win Situation.
- Anforderungen an Schifffahrtsprojekte sind in diesem Sinne z.B.: keine Verschlechterung sondern Verbesserung des ökologischen Status und ein Einbezug der Öffentlichkeit von Beginn an.
3. Einsatz von Methoden, die mit der Natur und nicht gegen sie arbeiten.
- In manchen Fällen können innovative Ansätze ähnliche Ergebnisse erzielen wie traditionelle Strukturen. Der Schlüssel hierzu - eine kontrollierte Reaktivierung der natürlichen Flussdynamik.
- Solche Ansätze sollten erforscht und, je nach lokalen Gegebenheiten, passend eingesetzt werden.
4. Förderung nachhaltiger Schifffahrtsinnovationen.
- Schifffahrtstechnologie auf dem neuesten Stand der Technik: Binnenschiffe mit geringem Tiefgang, reduzierten Emmissionen und Abwässern.
- Verfeinerte Methoden zur Prognose der Wasserverhältnisse in Kombination mit Flussinformationssystemen: radar/GPS-basierte Leitsysteme und Verkehrkontrolle, regelmäßige genaue Lotungen von sich ändernden Transportwegen; angemessene (in Bezug auf Technologiestand und Risiko) Markierung der Transportwege (Radarreflektoren und Schwimmkörper);
- Entwicklung und Verbesserung der multimodalen Logistikinfrastruktur (für das Zusammenwirken verschiedener Verkehrsträger);
5. Gütertransport auf der Donau als Alternative zur Straße
- Der Gütertransport auf der Donau, unter Einhaltung ökologischer Richtlinien, stellt eine Alternative zum Umweltproblem „Transport auf den Straßen“ dar. Die Schifffahrt sollte aber trotzdem nicht mit dem Bahntranport konkurrieren.
6. Kein Hinzufügen neuer Tiefenanforderungen zu bestehenden Abkommen.
- Über bestehende Abkommen hinaus, dürfen keine weiteren Eintiefungen des Flusslaufs vorgenommen werden. Nicht ohne das Wissen um deren Auswirkungen auf das Gesamtsystem. Bevor weitere Eingriffe stattfinden, muss durch ökologische Studien eine solide Basis geschaffen werden und sichergestellt werden, dass diese keine negativen Auswirkungen auf den Flusslauf als Ganzes haben.
